Klare Patientenverfügungen sind auch für Ärzte eine Erleichterung

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Patientenverfügungen stellen sicher, dass dem Wunsch des Patienten entsprochen und nichts gegen seinen Willen unternommen wird. Wie wichtig es ist, dass dieses Dokument so ausführlich wie möglich verfasst wird, erklärt Dr. Roland Kunz, leitender Arzt Spital Herisau.

Die Situation ist sehr belastend: Der Patient kann sich nicht mehr selbst über seinen Willen äussern und die Angehörigen müssen entscheiden, ob die lebenserhaltenden Massnahmen fortgeführt oder eingestellt werden sollen. «Es ist für alle eine Erleichterung, wenn in solchen Situationen eine klare und deutlich formulierte Patientenverfügung vorhanden ist», sagt Roland Kunz, leitender Arzt Akutgeriatrie im Spital Herisau. Zwar haben viele seiner Patienten eine solche Verfügung ausgefüllt, doch häufig sei sie zu kurzgefasst und zu wenig präzis. «Wir bewegen uns im Spital nicht in einer Schwarz-Weiss-Welt, sondern in Grautönen», sagt er und meint damit, dass Aussagen wie «ich will nicht leiden» für die Ärzteschaft nutzlos sind, da dies sowieso das Ziel des Spitalspersonal sei. «Gute Patientenverfügungen sind darum möglichst ausführlich und persönlich formuliert und die Wünsche begründet», sagt Kunz. Wenn ein Mensch seine Gedanken ausformuliert, können die Ärzte gemeinsam mit den Angehörigen den Wunsch im konkreten Fall besser interpretieren und ihm Folge leisten.

Die Ärzte unternehmen alles, um den Patientenwunsch in Erfahrung zu bringen. Wenn es möglich ist, sprechen sie das Thema bei Spitaleintritt an: «Wir schauen die Patientenverfügung gemeinsam an und fragen bei einzelnen Punkten nach», erklärt Kunz. Wenn man dann später in die Situation kommt, eine Entscheidung fällen zu müssen, sei man froh, wenn man den wahren Willen des Patienten kenne.

Form und Inhalt
In der Schweiz ist eine Patientenverfügung gültig, wenn sie mit einem Datum versehen und unterschrieben worden ist. Sie bedarf keiner notariellen Beglaubigung oder muss an keinem speziellen Ort deponiert werden. «Das ist im Vergleich zum Ausland eine sehr patientenfreundliche Regelung», hält Kunz fest und rät, dass man seine eigene Patientenverfügung trotzdem regelmässig überprüft, ob sie noch dem eigenen Willen entspricht und dass man sie dann mit dem aktuellen Datum erneut unterschreibt.

Und noch etwas liegt ihm am Herzen: «Oft haben Patienten zwar eine Verfügung verfasst, wissen aber nicht mehr, wo sie diese hinterlegt haben.» Doch eine Patientenverfügung muss im Notfall rasch gefunden werden. Sein Tipp: Auf einem Zettel im Portemonnaie notieren, wo die Patientenverfügung hinterlegt ist. Noch besser sei es, die Verfügung elektronisch zu hinterlegen.

Dr. Roland Kunz, leitender Arzt Spital Herisau

Vorsorgen mit Pro Senectute
«Es ist für die Angehörigen eine enorme Verantwortung, wenn sie im Notfall den Willen des Patienten mutmassen müssen. Das ist sehr schwierig und belastend», sagt der erfahrene Arzt. Das beste Argument für eine aussagekräftige Patientenverfügung sei darum, die Entlastung der Angehörigen und dass man die Verantwortung für sein eigenes Leben auf sich selbst nehme.

Das Vorsorgedossier Docupass von Pro Senectute beinhaltet neben der Patientenverfügung auch den Vorsorgeauftrag, Anordnungen für den Todesfall, das Testament und den Vorsorgeausweis. Zu den verschiedenen Dossiers bietet die Pro Senectute Beratungsgespräche an und organisiert regelmässige Informationsveranstaltungen. Silvia Hablützel von der Pro Senectute Ausserrhoden kennt sich in diesem Thema gut aus und sagt: «Wer sich mit der letzten Lebensphase auseinandergesetzt und so gut als möglich alles geregelt hat, kann sich wieder ganz dem Leben zuwenden.» Sie und das ganze Team freuen sich, Seniorinnen und Senioren dabei zu unterstützen, für den Ernstfall alles so geregelt und schriftlich festgehalten zu haben, dass keine Unsicherheiten aufkommen können und alles dem Willen der betroffenen Person entspricht.

p.s. Magazin

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